Das Bildrechte-Problem: Warum ist Fotografieren im Museum verboten?

In Museen heftig diskutiert und dennoch ein Thema, über das kaum öffentlich gesprochen wird: Die Problematik um Bildrechte im Museum.

In Museen heftig diskutiert und dennoch ein Thema, über das kaum öffentlich gesprochen wird: Die Problematik um Bildrechte im Museum.

[Debatte] Wenn es um das Thema Bildrechte geht, fühlen sich Museen oft verunsichert und sind genervt. Das Ganze öffentlich debattieren will man meist nicht. Nur nichts Falsches sagen. Hinter vorgehaltener Hand wird jedoch heftig diskutiert. Die Rede ist dann immer von der VG Bild-Kunst, von Fotoverboten für Museumsbesucher und von der Nutzung der Abbildungen von Kunstwerken im Online-Bereich. Es wird Zeit, dass die Debatte endlich auch öffentlich geführt wird.


Das (fast) unmögliche Interview

Die Vorbereitung dieses Beitrags hat etwa 18 Monate gedauert. Im Sommer 2015 wurden von MusErMeKu erstmals Interviewfragen an eine Reihe deutscher Museen geschickt. Einige haben umgehend abgelehnt, die Fragen zum Thema Bildrechte im Museum zu beantworten. Andere äußerten ein „vielleicht“. Man müsse erst nachfragen, wie es hieß. Gemeldet wurde sich danach nicht mehr. Nachfragen wurden ignoriert oder das „vielleicht“ wurde auf unbestimmbare Zeit verzögert, in der Hoffnung, es würde sich schon irgendwann im Sande verlaufen. Über die Nachfrage nach unangenehmen Themen, die man lieber nicht öffentlich diskutieren möchte, kann man schon ein bisschen Gras wachsen lassen.

Ein einziges Museum gab es, bei dem die Hoffnung bestand, dass unsere Interviewfragen zu Bildrechten im Museum beantwortet werden könnten.


Das Marta Herford stellt sich heiklen Fragen

Roland Nachtigäller, der Direktor des Marta Herford, ist dafür bekannt, sich online in aktuelle Diskussionen einzubringen. Bevorzugt tut er dies im Museumsblog des Marta-Museums. Damit zählt Nachtigäller im deutschsprachigen Raum zu einem sehr kleinen Kreis von leitenden Museumsverantwortlichen, die mehr als ein digitales Grußwort ins Netz stellen. Nachtigäller hinterfragt regelmäßig den Kunst- und Kulturbetrieb. Auch die Online-Kultur-Filterblase bekam bereits ihr Fett weg.

Wir freuen uns, dass wir nach monatelanger Vorbereitung dieses Interview mit Roland Nachtigäller umsetzen konnten. Ein Interview, das von einer ganzen Reihe von Museen abgelehnt wurde, weil man sich lieber still den Gegebenheiten fügt, als öffentlich auf die Problematik der Bildrechte aufmerksam zu machen.


Roland Nachtigäller im Interview über Bildrechte im Museum

Herr Nachtigäller, während besonders in angelsächsischen Ländern heute in vielen Museen nicht nur kein Fotoverbot mehr besteht, sondern Museen Besucher sogar direkt dazu ermutigen in Ausstellungen zu fotografieren und ihre Bilder in sozialen Netzwerken zu teilen, sehen sich insbesondere deutsche Museen hier mit einigen Problemen konfrontiert. Mit welchen rechtlichen Rahmenbedingungen muss sich das Marta Herford hier arrangieren?

Roland Nachtigäller: „Beginnen wir mit einem Beispiel: Für eine kommende Ausstellung wird das Erscheinungsbild erarbeitet, also als erstes ein Keyvisual gesucht. Schon hier beginnt die Schere im Kopf: Denn wird das Werk eines Künstlers ausgewählt, der von einer Verwertungsgesellschaft oder einem Rechtsnachfolger vertreten wird, wird es eher kompliziert. Mit allen anderen können wir direkt verabreden, welche Motive wir in welchen Zusammenhängen auf welche Weise für die Öffentlichkeitsarbeit zu einer Ausstellung verwenden können.

Soll es dann aber doch ein Werk z.B. eines ‚VG Bild-Kunst-Künstlers‘ sein, ist zunächst zu klären, welches Vertragsverhältnis eingegangen wurde: Lässt sie oder er also das Reprorecht, das Onlinerecht, das Folgerecht oder eine Kombination daraus in welchem Umfang vertreten? Vier Wochen vor einer Ausstellung, während der Laufzeit und sechs Wochen danach ist beispielsweise die Online-Verwendung von bis zu 10 Werken dieser KünstlerInnen kosten-, aber nicht anzeigefrei. Für jede Abweichung, sprich ein früher einsetzendes Ausstellungsmarketing, die Verwendung eines freigegebenen Bildes im Header eines Blogbeitrags, der dieses leicht beschneidet, gar die Arbeit mit Ausschnitten oder Text-/Bildcollagen z.B. auf Plakaten und erst recht die Einspeisung solcher Bilder in die sozialen Netzwerke sind gesondert genehmigungs- und dann auch kostenpflichtig.

Zu Zeiten gedruckter Materialien war dies eine eingespielte, vertrauensvolle und überschaubare Zusammenarbeit, bei der die Verwertungsgesellschaften vielfach auch beratend zur Seite standen. Doch mit der Digitalisierung ist der Wind deutlich schärfer geworden. Ich will hier gar nicht auf die systemimmanente Unlogik einzelner Regelungen eingehen, nicht auf Kontrollierbarkeit und Eigendynamiken, nicht auf juristische Unklarheiten und Behauptungen, nicht auf zwischenmenschliche Verhältnisse und korrodierende kulturelle Interessenszusammenhänge, sondern nur mal bei einem ganz banalen Aspekt bleiben: Wir können uns Vieles schlicht nicht mehr leisten.

Der Aufwand ist dermaßen hoch geworden, dass wir eine eigene Abteilung nur für die Klärung von Bild-, Ton- und Textrechten aufbauen könnten, der zudem ein nicht unerhebliches Budget zugewiesen werden müsste. Denn wir waren mal sehr stolz darauf, unsere vollständige Ausstellungsgeschichte im Netz dokumentieren zu können, inklusive einzelner Raumansichten. Dies aber ist ebenfalls nicht ohne Genehmigung zulässig: Wir sind einst – wie wir heute wissen, relativ naiv – davon ausgegangen, dass es sich mit diesen Bildern verhält wie bei Aufnahmen von Menschenmengen (hier ist die rechtliche Lage auch nicht so einfach): Da nicht das einzelne Werk im Mittelpunkt des Bildes steht, sondern unsere Arbeit als Ausstellungsmacher, man also schon gar nicht das einzelne Bild aus solch einem Foto in brauchbarer Auflösung verzerrungs- und störungsfrei reproduzieren könnte, müssten solche Bilder abgabenfrei sein. Doch weit gefehlt, auch dies ist anzumelden und dafür zu zahlen (übrigens online immer als eine Art Miete des Reproduktionsrechts, sprich nach Zeiträumen Onlineverfügbarkeit).

Entnommen werden könnten dieser zusätzliche Finanzbedarf nur aus unserem Ausstellungsetat, der derzeit ebenfalls stark von den überall aufploppenden Leihgebühren, stark steigenden Transportkosten und zum Teil absurd verschärften restauratorischen Forderungen (für zeitgenössische Kunst!) belastet wird. Es geht also am Ende wieder zulasten der Künstler, die sich parallel gerade – durchaus ja nicht unberechtigt – mit eigenen Forderungen nach endlich einzuführenden Ausstellungshonoraren zu Wort melden.

Da fragt man sich dann schon zwischendurch, wofür wir das Ganze eigentlich machen, wenn auf der anderen Seite der alte Grundkonsens, Kultur- und Bildungsangebote seien eine gesellschaftliche Verpflichtung, politisch aufgekündigt wird und eine gGmbH wie das Marta Herford immer öfter gefragt wird, wann wir denn nun endlich mal aus der Verlustzone herauskämen. Vielleicht doch lieber Musicals …?“

Eine komplexe Situation also, mit der sich das Museum konfrontiert sieht. Welche Möglichkeiten hat das Marta Herford, hierauf zu reagieren?

Roland Nachtigäller: „Diese Frage stellen wir uns mittlerweile im Wochenrhythmus. Und (viel zu) oft führt die Antwort in eine pragmatische Vermeidungsstrategie: Im Marketing möglichst nur mit KünstlerInnen arbeiten, die sich und ihre Rechte selbst vertreten. Hier ist im Zuge der Ausstellungszusammenarbeit sowieso ein enger Arbeitszusammenhang gegeben, man kann direkt und konkret über einzelne Möglichkeiten und Unmöglichkeiten sprechen, gegebenenfalls sogar eine kurze, individuell zugeschnittene Vereinbarung unterzeichnen und sich dann wieder auf die eigentliche Arbeit konzentrieren.

Die Verwertungsgesellschaften bieten im Gegenzug mittlerweile komplexe Rahmenverträge an, die einerseits Vieles (pauschal) regeln und damit vereinfachen sollen. Andererseits ist aber so manches noch gar nicht juristisch eindeutig geregelt und manch anderes in der Praxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht durchführbar, sodass es derzeit sehr schwer einzuschätzen ist, welche Regelung und Vereinbarung für uns als Museum tatsächlich sinnvoll und zukunftsfähig ist.“

Wo stößt das Museum, nach Ihrer Einschätzung, besonders an seine Grenzen, wenn es um das Thema Bildrechte geht?

Roland Nachtigäller: „Die Grenzen werden eindeutig dort erreicht, wo keine gesicherte Handlungsgrundlage und verlässliche Planung mehr möglich ist. Es kann nicht sein, dass wir zwei Jahre nach Abschluss (und damit auch Abrechnung) eines großen Ausstellungsprojekts plötzlich mit einer höheren vierstelligen Nachforderung für Bildrechte konfrontiert werden, nur weil die Rechtsvertreter plötzlich der Meinung sind, dass die beim Verlag verbliebene Auflage eines Katalogs doch als kommerzielles Buch zu werten ist. Da wir bei Abschluss des Verlagsvertrages zugesichert haben, dass alle bildrechtlichen Fragen geklärt sind und dem Verlag keine zusätzlichen Kosten entstehen, landen die nachträglich erhobenen Abgaben dann als Rechnung bei uns, weit außerhalb jeder Projektkalkulation und schlicht als großes Problem.

Weitergedacht richtet sich ein solches Vorgehen dann am Ende gegen die Künstler und auch gegen die Kunstbuchverlage, denn wir haben schon jetzt unsere Verlagspublikationen drastisch zurückgefahren, weil wir in einer solchen Situation auf viel zu schwer kalkulierbarem Terrain unterwegs sind. Das wiegt der kleine Vorteil einer professionellen Distribution kaum auf, zumal lange nicht mehr gesichert ist, dass es dem jeweiligen Verlag überhaupt gelingt, mit dem beispielsweise auf die Auslagentische der überschaubaren Anzahl von Kunstbuchhandlungen zu kommen. Schließlich graben sich die Rechteverwerter das Wasser selbst ab, denn wo anfänglich das engagierte Eintreiben zusätzlicher Abgaben und strengerer Auslegung der gesetzlichen Grundlagen stand, steht am Ende eine Verödung und deutliche Reduzierung der freien künstlerischen Darstellung.

Eine ähnliche Entwicklung stelle ich nun auch bei den Onlinepräsenzen fest. Man kann ganz klar sagen: Derzeit besteht durchaus die Gefahr, dass KünstlerInnen, die sich von Verwertungsgesellschaften vertreten lassen, an Sichtbarkeit verlieren können. Deren Werke nehmen wir – auch auf äußeren Druck – systematisch von unseren Webseiten, um einen verschärften Kostendruck erst einmal abzufangen. Ob da am Ende dann eine machbare Einigung der verschiedenen Partner steht, zum Beispiel ähnlich wie im Falle GEMA / YouTube – das wage ich nicht vorherzusagen.

Die schlichte Dokumentation aber von künstlerischen Aktivitäten und Ergebnissen in unabhängigen, nichtkommerziellen Zusammenhängen wird verschwinden und zurück bleiben die großen Player am Markt, die vor allem mit ihrer Ware sichtbar sind. Diese aber wird nicht mehr in einem unabhängigen kunstwissenschaftlichen Diskurs verhandelt, sondern in Werbezusammenhängen, auch wenn unsere Zunft daran (und ich kann und will mich da gar nicht völlig ausnehmen, selbst wenn man sehr wachsam bleibt) zum Teil beteiligt ist.“

Welchen Umgang mit Bildrechten würden Sie sich vor diesem Hintergrund von den verschiedenen Akteuren und Rezipienten im Kultur-Umfeld wünschen?

Roland Nachtigäller: „Ein solcher Wunsch ist sehr zeitbezogen und das, was wir uns heute wünschen, kann morgen schon wieder ganz andere Rahmenbedingungen haben und somit obsolet sein. Aber derzeit wäre, glaube ich, mein größter Wunsch, dass die Museen und Kunstvereine gemeinsam mit den Künstlern und Verlagen näher mit den Verwertungsgesellschaften zusammenrücken und sich als Partner in der Sache verstehen. Auch ich und wir wollen, dass KünstlerInnen über ihr Werk Einkünfte erzielen, damit sie davon leben können. Aber viele Künstler wissen zu meinem großen Erstaunen oft gar nicht, was es im Alltag und für ihre Präsenz im kunstwissenschaftlichen Diskurs bedeutet, wenn sie ihre Vertretungsrechte vollständig übertragen.

Bei den Verwertungsgesellschaften wiederum ist deutlich zu spüren, wie der Druck erhöht wird Einnahmesteigerungen zu realisieren und dafür kooperative Praktiken zu unterminieren und gewachsene Vertrauensverhältnisse unter Umständen auch aufs Spiel zu setzen. Und das geht ja dominoartig weiter: Wenn die Rechtevertreter die Daumenschrauben anziehen, müssen auch wir Museen nach neuen Kompensationen suchen, also z.B. über höhere Leihgebühren, die mögliche Beteiligung von Künstlern an den Kosten ihrer öffentlichen Darstellung in medialen Zusammenhängen, die Reduktion von Produktionsbudgets oder gar – wie jüngst geschehen – indem das Museum selbst als Kläger auftritt und aggressiv Sekundärrechte einklagt (wie das Urheberrecht des Hausfotografen für die reine Werkreproduktion).

Ungeachtet all dessen läuft parallel daneben her eine fortwährende Urheberrechtsverletzung durch die „normalen“ Kunstinteressierten, indem sie Werke fotografieren, teilen, auf Plattformen hochladen, kommentieren, collagieren oder individuell verändern etc. Diese ‚Anarchie der Rezipientenpraxis‘ hat auch etwas Hoffnungsvolles, denn die Flut ist schon längst nicht mehr einzudämmen und wird es auch hoffentlich nie sein.

Dann kommen wir vielleicht endlich zu der erst einmal provokanten, aber letztlich in meinen Augen einzig vernünftigen Folgerung, die einzelbildbezogene Urheberrechtsabgabe vollständig einzustellen zugunsten einer pauschalisierten Abgabe zum Beispiel über Endgeräte. Das hat eine lange Zeit hinsichtlich der Textverwertung gut funktioniert: Pauschal werden reproduktive Geräte, in unserem Falle alle Foto- und abbildungsfähigen technischen Apparaturen, mit einer einheitlich geregelten Abgabe belegt, die direkt an die Verwertungsgesellschaften fließt. Sicher ist da noch lange nicht jedes ‚Aber‘ bedacht, doch ich bin mir sicher, dass die beteiligten Fachleute und Juristen durchaus Lösungen finden können, die einer zeitgemäßen Praxis würdig sind.“

Vielen Dank für das Interview.


Die Anarchie der Rezipienten als Lösung?

Nicht nur Museen stellen sich die Frage, wie in Zukunft mit den Bildrechten von Kunstwerken umgegangen werden kann. Künstler sollen einerseits finanziell nicht geschädigt werden, andererseits dürfen Museen aber auch nicht eingeschränkt werden, wenn sie Inhalte vermitteln und kommunizieren wollen. Letztendlich muss es aber auch eine gewisse Sicherheit für Museumsbesucher geben, wenn sie Bilder von Kunstwerken online veröffentlichen.

Zwar ist heute bereits eine Flut an urheberrechtlich geschützten Werken online verfügbar, aber allein die schiere Masse macht die Veröffentlichungen nicht rechtlich zulässig. Wer sagt, dass die VG Bild-Kunst nicht in Zukunft massenhaft Blogger, Instagrammer oder Facebook-Nutzer abmahnen wird? Und wer sagt, dass Museen nicht in einer Art „Störerhaftung“ im großen Stil mit zur Kasse gebeten werden, weil sie das Fotografieren der Kunstwerke in ihren Räumlichkeiten nicht aktiv unterbunden haben? Bevor nicht eine eindeutige rechtliche Grundlage in Deutschland geschaffen wird, ist es dünnes Eis, auf dem man sich bewegt.


Header-Bild: Angelika Schoder – Patio Herreriano, Valladolid 2018


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Angelika Schoder

Bei musermeku schreibt Dr. Angelika Schoder über Themen zur Digitalisierung, über Museen und Ausstellungen sowie über Reise- und Kultur-Tipps.

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