Welche bildenden Künstler werden 2019 gemeinfrei?

In fast ganz Europa endet 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers die Regelschutzfrist. Diese Künstler werden zum 1. Januar 2019 gemeinfrei.

Gemeinfreie Künstler: Diese Künstler werden zum 1. Januar 2019 gemeinfrei

[Liste] Bildrechte im Kulturbereich sind ein viel diskutiertes Thema. In der Regel unterliegen Kunstwerke dem Urheberrecht, was sich auch auf die Abbildung der Werke auswirkt. In fast allen Ländern Europas endet die sogenannte Regelschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers. Erst dann gehen Kunstwerke in die Gemeinfreiheit über und können kostenfrei abgebildet werden. 


Gemeinfrei, mit Einschränkungen

Nach monatelangem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof BGH Mitte Dezember 2018 geklärt, dass Museen ein Fotoverbot durchsetzen können. Das bedeutet, dass selbst wenn ausgestellte Werke gemeinfrei sind, Museumsbesucher nicht einfach Fotos dieser Werke machen dürfen und die Bilder auch nicht (online) veröffentlichen dürfen, wenn das Museum dies untersagt. Der BGH hat damit den klagenden Reiss-Engelhorn-Museen (rem) Recht gegeben. Damit gibt es leider keine Verpflichtung für Museen, kulturelles Erbe frei zugänglich zu machen, wie es die Gemeinfreiheit dieser Werke rechtlich eigentlich vorsieht. 

Es liegt also im Ermessen der Museen, ob sie gemeinfrei gewordene Werke der Allgemeinheit zugänglich machen oder nicht – etwa, indem sie das Fotografieren dieser Werke in Ausstellungen erlauben und indem sie Besuchern freistellen, diese Fotos zu veröffentlichen. Wikimedia betont hierzu: „Das wahre gesellschaftliche Potenzial der Kultur entfaltet sich erst durch den Übergang der Werke ins Allgemeingut, der aus gutem Grund auch gesetzlich spätestens 70 Jahre nach Tod der Urheberin oder des Urhebers vorgesehen ist.“ Nun ist die Entfaltung dieses kulturellen Potenzials zu einer Ermessenssache geworden.

Im Fall der folgenden hier aufgezählten Künstler sind zum 1. Januar 2019 ihre Werke ins Allgemeingut übergegangen. Leider heißt das seit der Entscheidung des BGH aber nicht automatisch, man darf die Werke dieser Künstler generell fotografieren und die Bilder veröffentlichen. Die Entscheidung hierüber liegt nun allein bei den Museen… 

Mehr dazu:


Bei diesen Künstlern endet die Regelschutzfrist am 1. Januar 2019

Umberto Coromaldi (1870-1948) – Der italienische Maler stellte erstmals 1893 in Rom aus und war von 1903 bis 1924 bei der Biennale in Venedig mit seinen Werken vertreten. Coromaldi war Präsident der Kunstakademie von San Luca in Rom und Mitglied der Kunstakademie von Parma.

Hugo Erfurth (1874-1948) – Hugo Erfurth gehört zu den Mitbegründern der Gesellschaft Deutscher Lichtbildner (GDL), der ältesten Organisation von Fotografen in Deutschland. Bekannt wurde Erfurth vor allem durch seine Porträtfotografien, u.a. von Käthe Kollwitz, Otto Dix, Gerhart Hauptmann oder Oskar Kokoschka.

Arshile Gorky (1904-1948) – Vosdanig Manoug Adoian, bekannt unter dem Pseudonym Arshile Gorky, war ein aus Armenien stammender Zeichner und Maler. Im Jahr 1939 nahm er die amerikanische Staatsangehörigkeit an. Sein Werk, das dem Surrealismus zugerechnet werden kann, gilt als wegbereitend für den abstrakten Expressionismus.

Franz Grainer (1871-1948) – Auch Franz Greiner gehörte 1919 zu den Gründungsmitgliedern der Gesellschaft Deutscher Lichtbildner (GDL), der späteren Deutschen Fotografischen Akademie. Er war königlich-bayerischer Hof-Fotograf, fertigte aber auch Aktstudien an. Seine Bilder befinden sich u.a. im Folkwang-Museum in Essen und im Fotomuseum im Münchner Stadtmuseum.

Maximilian Lenz (1860-1948) – Der österreichische Maler, Graphiker und Bildhauer war Gründungsmitglied der Wiener Secession. Nach der Abspaltung der von Gustav Klimt angeführten Symbolisten im Jahr 1905 schloss sich Lenz der von Josef Engelhart geführten Gruppe der Naturalisten an.

Kurt Schwitters (1887-1948) – Kurt Schwitters zählt als Vertreter des Konstruktivismus, Surrealismus und Dadaismus zu den einflussreichsten Künstlern des frühen 20. Jahrhunderts. Er arbeitete mit Dadaisten wie Hans Arp, Hannah Höch und Tristan Tzara zusammen und war Initiator der Bewegung von Dada Hannover. Mit Merz schuf Schwitters eine Technik, die aus Zeitungsausschnitten, Reklame und Abfall verschiedene Collagen konstruierte. Seine seit 1919 entstandenen Bilder und Skulpturen sollten für einen Wiederaufbau stehen. Sie waren als Gegenprojekt zu dem eher destruktiven Dadaismus gedacht. Eine Rekonstruktion seines Merzbau (eine Collage-Raum-Skulptur), wird im Sprengel Museum Hannover gezeigt.

David Petrovich Shterenberg (1881-1948) – Der in der Ukraine geborene russische Maler und Graphiker studierte zunächst an der Académie Vitti in Paris. Von 1920 bis 1930 lehrte Shterenberg an der Kunstakademie VKhUTEMAS. 1922 war er Teilnehmer einer Ausstellung jüdischer Künstler in Moskau, hier wurden seine Werke neben Bildern von Marc Chagall gezeigt. Im selben Jahr schrieb er einen Essay für den Katalog der „Ersten Russischen Kunstausstellung“ in Berlin.


Recherche weiterer Urheber, deren Regelschutzfrist 2019 erlischt


Recherche zu Reproduktionsrechten und Onlinerechten

Werke können auch nach dem Erlöschen der Regelschutzfrist dennoch nicht gemeinfrei sein, wenn etwa Erben von Künstlern weiterhin Rechte geltend machen. Bei den Institutionen, welche in verschiedenen Ländern die jeweiligen Rechte wahrnehmen, kann online nach entsprechenden Künstlern recherchiert werden:

VG Bild-Kunst in Deutschland

Bildrecht in Österreich

ProLitteris in der Schweiz


Bei diesen Künstlern endete die Regelschutzfrist am 1. Januar 2018

Heinrich Altherr (1878 – 1947) – Der Schweizer Maler schuf zahlreiche Wandgemälde in Kirchen und öffentlichen Gebäuden. Altherr leitete u.a. die Akademie der bildenden Künste in Stuttgart und gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Stuttgarter Sezession.

Pierre Bonnard (1867 – 1947) – Der französische Maler des Post-Impressionismus war ein Vertreter des Intimismus und zählte zu der Künstlergruppe der Nabis. Zu seinen Hauptmotiven zählten Landschaften, Blumengärten, Segelboote und der weibliche Akt.

August von Brandis (1859 – 1947) – Der deutscher Maler und Zeichner gilt als wichtigster Interieurmaler des deutschen Impressionismus und war Mitglied der „Künstlerkolonie Dachau“.

Minerva Josephine Chapman (1858 – 1947) – Die US-amerikanische Malerin des Impressionismus schuf nicht nur Aquarelle, Stillleben, Landschaften, Porträts und Zeichnungen in Kohle und Kreide, sondern spezialisierte sich auch auf die Miniaturmalerei.

Demétre Haralamb Chiparus (1886 – 1947) – Der rumänische Bildhauer und Keramiker zählte zu den bedeutendsten Künstlern des Art déco. Die größte Sammlung seiner Werke befindet sich im Art Deco Museum in Moskau.

Mari Gerekmezyan (1913 – 1947) – Die armenischstämmige Künstlerin gilt als erste weibliche Bildhauerin der Türkei. An der Großen Kunstakademie in Istanbul studierte sie u.a. bei dem deutschen Bildhauer Rudolf Belling.

Antonio Augusto Giacometti (1877 – 1947) – Der Schweizer Künstler gilt als herausragender Maler in der Nachfolge des Jugendstils und des Symbolismus.

Luigi Gioli (1854 – 1947) – Der italienische Maler, Radierer und Lithograph gehörte der zweiten Generation der toskanischen Malergruppe der Macchiaioli an, den Postmacchiaioli.

Frances Mary Hodgkins (1869 – 1947) – Die Künstlerin wurde besonders für ihre Landschaftsmalerei und für ihre Stilleben bekannt, entwarf jedoch auch Stoffe. Die gebürtige Neuseeländerin gilt als eine der einflussreichsten Künstlerinnen ihres Heimatlandes, obwohl sie die meiste Zeit ihres Lebens in Großbritannien verbrachte.

Victor Horta  (1861 – 1947) – Der belgische Jugendstil-Architekt wurde zum Ende des 19. Jahrhunderts hin durch die Neuartigkeit seiner Wohnhäuser international bekannt.

Lucien Hector Jonas (1880 – 1947) – Der französische Maler, Zeichner und Lithograf galt als einer der produktivsten Künstler Frankreichs in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Georg Kolbe (1877 – 1947) – Der Bildhauer engagierte sich als letzter Präsident des Deutschen Künstlerbundes im Nationalsozialismus für seine als „entartet“ eingestuften Kollegen, bis der Künstlerverband 1936 verboten wurde.

Joseph Kölschbach (1892 – 1947) – Der deutsche Maler zählte zu den Expressionisten. Im Jahr 1918 nahm er u.a. an der Ausstellung „Das junge Rheinland“ im Kölnischen Kunstverein teil und 1919 bei der Künstlervereinigung „Der Strom“. In der NS-Zeit galten seine Bilder als „entartet“ und wurden 1937 in den deutschen Museen beschlagnahmt.

Albert Marquet (1875 – 1947) – Der französische Maler gilt als Mitbegründer des Fauvismus. Einige seiner Werke wurden postum auf der documenta II (1959) und der documenta III (1964) in Kassel gezeigt.

Arturo Martini (1889 – 1947) – Der Künstler, der sowohl figürlich als auch abstrakt arbeitete, gilt als wichtigster Bildhauer Italiens in der Zeit zwischen den Weltkriegen.

Oskar Moll (1875 – 1947) – Der deutsche Maler wurde vor allem durch seine leicht abstrahierten Landschaften, Stillleben und Porträts bekannt. Er war Mitglied im Deutschen Künstlerbund und wurde nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 als „entarteter Künstler“ diffamiert und entlassen.

Fritz Schumacher (1869 – 1947) – Der Architekt und Stadtplaner war Oberbaudirektor in Hamburg und Mitbegründer des Deutschen Werkbundes.

Dmitri Semjonowitsch Stellezki (1875 – 1947) – Der russische Künstler war nicht nur Bildhauer, Architekt, Illustrator und Maler, sondern entwarf auch Kostüme für die Ballets Russes.


Header-Bild: Angelika Schoder – Kunst Museum Winterthur, 2018


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Angelika Schoder

Bei musermeku schreibt Dr. Angelika Schoder über Themen zur Digitalisierung, über Museen und Ausstellungen sowie über Reise- und Kultur-Tipps.

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